Definition:


Die Lese-Rechtschreib-Schwäche ist eine umschriebene Entwicklungsstörung im Erwerb des Lesens und/oder des Schreibens. Dabei kommt es zu Lautvertauschungen und -auslassungen und zu Fehlern bei der lautgetreuen und orthographischen Umsetzung der gesprochenen in die geschriebene Sprache (Schreiben) und umgekehrt (Lesen).

Synonyme:

Lese- Rechtschreibstörung, Entwicklungsdyslexie und -dysgraphie, Legasthenie

Symptome:

  • große Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Schreibens
  • Lese- und Schreibunlust bis hin zu Frustration
  • verlangsamte Lese- und Schreibgeschwindigkeit
  • Probleme bei der Zuordnung von Buchstaben zu Lauten und umgekehrt
  • keine Regelmäßigkeit bei den Fehlern zu erkennen
  • starke Leistungsschwankungen
  • Probleme, sich die Schreibweise von Wörtern einzuprägen
  • vermehrte Regelfehler
  • fehlendes Lesesinnverständnis
  • Zahlen und Buchstaben, bzw. ganze Wörter werden vertauscht (d mit b, 16 mit 61, etc), eingefügt oder ausgelassen
  • Probleme beim Schreiben nach Diktat und beim Abschreiben
  • Probleme beim Planen und Schreiben von Aufsätzen (bei inhaltlich guter Leistung)
  • Eselsbrücken (als Hilfestellungen) helfen nicht mehr
  • keine Besserung trotz intensiven Übens

Die oben genannten Symptome sind mögliche Anzeichen für eine Lese- Rechtschreibschwäche. Jede Lese-Rechtschreib-Schwäche ist jedoch eine individuelle mit eigener Symptomatik und Ausprägung.

Was wir Ihnen bieten:

Unser Ziel ist es, die schriftsprachlichen Fähigkeiten und Defizite ihres Kindes aufzudecken, aus ihnen individuelle Therapieziele abzuleiten und ihr Kind gezielt zu fördern.

Diagnostik:

Einstufung der Lese- Rechtschreibleistung anhand einer detaillierten, modellorientierten Diagnostik im Rahmen des neurolinguistischen Ansatzes.

Therapie:

  • Erstellen eines individuellen Behandlungsplanes
  • die Förderung findet in Einzelbehandlungen, selten in Zweiergruppen statt
  • Motivationssteigerung, Förderung der Konzentrationsfähigkeit
  • Training der phonologischen Bewusstheit als grundlegende Fähigkeit des Lesens und Schreibens
  • Therapie des auditiven Kurzzeitspeichers
  • Aufbau der Graphem-Phonem-Korrespondenz (jedem Buchstaben wird ein Laut zugeordnet)
  • Aufbau einer lexikalischen Leseroute über die direkte Worterkennung
  • Aufbau orthographischer Regeln
  • Förderung des sinnentnehmenden Lesens
  • enge Kooperation mit Eltern, Schulen und Ärzten

 

Kostenübernahme

Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

Liegt der Lese-Rechtschreibschwäche eine Sprachentwicklungsverzögerung, eine Lautdiskriminationsstörung oder eine auditive Verarbeitungsstörung zugrunde, besteht die Möglichkeit, die Behandlung über eine logopädische Verordnung vom Arzt über die Krankenkasse abzurechnen. 

Kostenübernahme durch das Jugendamt:

Wurde über den Schulpsychologen (Schulpsychologischer Dienst) eine drohende seelische Behinderung aufgrund der emotionalen Belastung durch das Schulversagen untersucht und festgestellt, besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt über § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes die Kosten einer Legasthenietherapie übernimmt. Unsere Praxis ist eine anerkannte Förderstelle des Landkreises Cloppenburg.

Selbstzahler:

Werden die Kosten nicht durch die Krankenkasse oder das Jugendamt übernommen, besteht die Möglichkeiten, dass Sie die Kosten einer Behandlung privat tragen.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!